Rechtsberaterkonferenz übt scharfe Kritik am sogenannten „Rückkehrverbesserungsgesetz“ und fordert eine grundlegende Überarbeitung
Anlässlich ihrer Tagung Ende November in Stuttgart hat sich die Rechtsberaterkonferenz, ein mit den Wohlfahrtsverbänden zusammenarbeitender bundesweiter Zusammenschluss von Rechtsanwält_innen im Migrations- und Flüchtlingsrecht, mit einer Pressemeldung zum sogenannten Rückkehrverbesserungsgesetz geäußert.
Aus Sicht der Expert_innen sind zahlreiche Änderungen bedenklich oder gar eklatant rechtswidrig. Dies betrifft etwa die Möglichkeit, bei Abschiebungen Zimmer von Unbeteiligten betreten zu dürfen. Weiterhin kritisieren die Anwält_innen auch die geplanten Kürzungen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die gesamte Pressemeldung kann hier heruntergeladen werden.