Pressemitteilung IN VIA zum Internationalen Frauentag – Schutz für Migrantinnen, die Gewalt erfahren!
Die Istanbul-Konvention ist seit 2018 in Deutschland geltendes Recht. Sie ist die verpflichtende Grundlage, um gegen Gewalt an Frauen vorzugehen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Jetzt hat Deutschland die ausgesprochenen Vorbehalte nicht verlängert, so dass die Istanbul-Konvention hier seit Februar 2023 uneingeschränkt gilt.
IN VIA Deutschland begrüßt die Rücknahme der Vorbehalte ausdrücklich. "Endlich kann jede Frau unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status umfassenden Schutz erfahren. Doch nun muss alles dafür getan werden, dass die Konvention uneingeschränkt in der Praxis umgesetzt wird", so Professorin Katrin Keller, Vorsitzende von IN VIA Deutschland.
Darüber hinaus fordert IN VIA einen bedarfsgerechten Ausbau von Frauenschutzhäusern sowie die einheitliche Umsetzung der Existenz- und Aufenthaltssichernden Maßnahmen der Betroffenen.
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