IN VIA fordert ein Aufenthaltsrecht für von Menschenhandel Betroffene
Anlässlich des Internationalen Tags gegen Menschenhandel am 30. Juli forderte IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit mit einer Pressemeldung eine Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel, die nicht an ihre Aussagebereitschaft gebunden ist. Nach geltender Rechtslage erhalten Opfer von Menschenhandel, die aus Nicht-EU-Staaten stammen, nur dann eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie in einem Prozess als Zeuginnen zur Verfügung stehen und ihre Anwesenheit in einem Strafverfahren als nötig erachtet wird. "Die wenigsten Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, trauen sich, gegen ihre Peiniger auszusagen. Sie müssen davon ausgehen, nach einem Prozess in ihr Heimatland zurückkehren zu müssen und den Menschenhändlern erneut schutzlos ausgeliefert zu sein", beschreibt Regine Rosner, Fachbereichsleiterin für Frauensozialarbeit und Migration bei IN VIA Deutschland, deren Lage. Deshalb fordert IN VIA, dass wie im Koalitionsvertrag angekündigt, Opfer von Menschenhandel unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft ein Aufenthaltsrecht erhalten. Auch die aufenthaltsrechtliche Lage von EU-Bürgerinnen ist demnach zu verbessern. Zwar können sie in Deutschland bleiben, jedoch haben sie kaum Zugang zum Hilfesystem, etwa zu Frauenhäusern oder zur Gesundheitsversorgung. Entscheidend ist es auch, die Behörden, die die Lage von Opfern von Menschenhandel beurteilen, zu sensibilisieren. Insbesondere Mitarbeitende in Ausländerbehörden müssen geschult werden, damit sie die Rechte von Opfern umsetzen können. Die Pressemeldung von IN VIA finden Sie hier. Hier können Sie das Diskussionspapier "Aufenthaltsrecht für Opfer von Menschenhandel unabhängig von einer Aussage in einem Strafverfahren" der Arbeitsgruppe gegen Menschenhandel der Deutschen Bischofskonferenz nachlesen. |