Die Kirche fordert besseres Aufenthaltsrecht für Opfer von Menschenhandel
In Berlin fand am 8. und 9. Februar eine Fachtagung zum Thema Menschenhandel in Zusammenarbeit der Katholischen Akademie mit der Arbeitsgruppe gegen Menschenhandel der Deutschen Bischofskonferenz statt. Die über 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten u.a. langfristige Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Opfer (Pressemeldung mit Kurzbericht zur Tagung).
Die Arbeitsgruppe gegen Menschenhandel der Deutschen Bischofskonferenz hat bei dieser Gelegenheit einen Vorschlag für ein Aufenthaltsrecht für Opfer von Menschenhandel unabhängig von einer Aussage in einem Strafverfahren veröffentlicht (Anlage). Hintergrund des Papiers ist, dass die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag ein solches Aufenthaltsrecht angekündigt haben. Derzeit gibt es Hinweise, dass dies erst 2024 realisiert werden soll. Die in der Arbeitsgruppe zusammengeschlossenen Akteure erhoffen sich, dass ihr Vorschlag im Interesse derjenigen, die Opfer von Menschenhandel und damit Opfer eines schwerwiegenden Verbrechens werden, auch zu einer Beschleunigung des Verfahrens beitragen kann.
In der Arbeitsgruppe sind neben dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz und dem Katholischen Büro in Berlin der Deutsche Caritasverband, die Deutsche Kommission Justitia et Pax, Missio, die Malteser, Renovabis, Solwodi, IN VIA und das Fraueninformationszentrum Stuttgart vertreten. Vorsitzender ist seit 2018 Weihbischof Ansgar Puff (Köln).