Hilfen und ehrenamtliches Engagement für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Hilfsbereitschaft vieler Menschen angesichts der Situation in der Ukraine ist überwältigend. Hier einige Hinweise, wie den Menschen in der Ukraine sowie geflüchteten Menschen außerhalb der Ukraine und in Deutschland von Seiten der KAM-Mitgliedsverbände haupt- und ehrenamtlich geholfen wird und wie diese Arbeit unterstützt werden kann.
Hilfen für das Kriegsgebiet der Ukraine und die Nachbarländer
In der Ukraine sowie in den angrenzenden Nachbarländern sind die lokalen Verbände der Caritas sowie der Malteser unter anderem beim Aufbau von Schutzzentren für Binnenvertriebene und der Organisation von Hilfsgütertransporten im Einsatz, Ihr Bedarf an Hilfsmitteln wie Zelten, Lebensmitteln, Wasser und Medikamenten, sowie Hilfe beim Transport der Menschen werden ebenso wie die Hilfen in der Ukraine durch Spenden aus Deutschland mitfinanziert. Eine Unterstützung aus Deutschland ist über die Not- und Katastrophenhilfe von Caritas international sowie des Malteser Hilfsdiensts möglich.
Hilfen in Deutschland
Seit dem vergangenen Wochenende kommen vermehrt Menschen aus der Ukraine in Deutschland an und die Mitgliedsverbände bereiten sich darauf vor, ihnen zu helfen. Das kann von der Unterbringung der Geflüchteten, der Bereitstellung von Hilfsgütern bis hin zu psychosozialer Betreuung reichen. Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine wurden auf der Homepage der Caritas in einem FAQ (https://www.caritas.de/magazin/schwerpunkt/krieg-in-der-ukraine/faq-wie-kann-ich-helfen) zum Thema "Wie kann ich Menschen aus der Ukraine helfen?" zusammengestellt, das derzeit regelmäßig aktualisiert wird. Eine Hilfebörse zeigt, wo in Deutschland welche Hilfe benötigt wird. Auch von den Maltesern wurde eine Seite zur Koordinierung von Hilfsangeboten und -gesuchen eingerichtet. Weitere Angebote werden derzeit vorbereitet und laufend aktualisiert.
Wie ist die rechtliche Situation der geflüchteten Menschen in Deutschland?
Bezüglich der rechtlichen Situation wurde die Massenzustromrichtlinie der EU aktiviert. In Deutschland wird eine Aufnahme auf Basis dieser Richtlinie durch einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG umgesetzt. Zur Umsetzung finden Sie genauere Informationen auf den Infoseiten des BMI, die auch Informationen auf Ukrainisch bieten.
Eine Übersicht zu aktuellen Informationen und Angeboten der Caritas sowie FAQs zur Lage in der Ukraine und zu Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Deutschen Caritasverbands.