Informationsblätter für Geflüchtete, die nach der Dublin-Verordnung aus Deutschland überstellt werden
Die Dublin-Verordnung regelt, welches EU-Land für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Doch was passiert, wenn Geflüchtete in ein anderes EU-Land zurückgeführt werden sollen? Welche Rechte haben sie, und wie sieht der Prozess aus?
Das Raphaelswerk stellt Informationsblätter bereit, die wichtige Hinweise zu den jeweiligen Rücküberstellungsländern enthalten - von rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu praktischen Hinweisen vor Ort. Die Informationsblätter richten sich an Beratende, ehrenamtliche Unterstützerkreise und Betroffene.
Sie sind auf der neuen Website des Raphaelswerks unter dem Link: www.raphaelswerk.de/dublin abrufbar. Die englischen Versionen finden Sie hier.
Die Informationsblätter werden regelmäßig überarbeitet und u.a. die Beratungsangebote vor Ort ergänzt bzw. aktualisiert. Zuletzt wurden die Informationsblätter zu den Niederlanden, Österreich, Polen und Spanien aktualisiert. Eine Bewertung der Strukturen und Angebote findet nicht statt. Da viele Hilfsangebote Projekte mit unregelmäßiger Förderung sind, existieren oft nur wenige dauerhafte Unterstützungsstrukturen, weswegen kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird.
Hinweise und Rückmeldungen können an dublin@raphaelswerk.de gesendet werden